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Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des CHECK24-Partnerprogramms

Nutzungsbedingungen zum Partnerprogramm der TARIF CHECK24 GmbH (Partnerschaftliches Vertragsverhältnis)

Die TARIF CHECK24 GmbH bietet über das CHECK24-Partnerprogramm den Teilnehmern/Partnern/Affiliates im Internet die Möglichkeit an, mit der Veröffentlichung von Werbemitteln und daraus resultierenden Leads oder Sales Einnahmen zu erzielen und weist ausdrücklich auf die folgenden Nutzungsbedingungen hin, deren Akzeptanz durch den Partner unerlässliche Voraussetzung für die weitere Zusammenarbeit ist. Mit der erfolgreich durchgeführten Anmeldung zum Partnerprogramm der TARIF CHECK24 GmbH erkennt der Partner diese Nutzungsbedingungen und Informationen als gelesen an und akzeptiert diese.

§ 1 Einverständniserklärung

Der Partner erklärt, mit der erfolgreich durchgeführten Anmeldung zum Partnerprogramm (Bestätigung der Nutzungsbedingungen im Anmeldeformular), dass er (sie) das 18. Lebensjahr vollendet hat und zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ausdrücklich auf die hier geltenden Nutzungsbedingungen hingewiesen worden ist, sowie auch eine zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme dieser Bedingungen erhalten zu haben. Fester Bestandteil der Teilnahme am Partnerprogramm ist die Zusendung eines Partner-Newsletters. Dieser enthält Informationen, wichtige Neuigkeiten zum Partnerprogramm sowie Werbung in eigener Sache und wird in regelmäßigen Abständen verschickt. Eine gesonderte Abbestellung dieses Newsletters ist nicht möglich.

§ 2 Datenschutz

  1. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die eingegebenen persönlichen (Kunden-) Daten, insbesondere Name, Anschrift und E-Mail-Adresse weitergegeben und dazu benutzt werden, die Kunden über gewünschte Produkte und Leistungen zu informieren. Die benötigte Einwilligung erfolgt durch die Bestätigung der Eingaben mit „Absenden“. Der Partner erklärt auch hier mit seiner Anmeldung zum Partnerprogramm, sein Einverständnis mit dieser Vorgehensweise.
  2. Kunden, sowie Nutzer können eine abgegebene Einwilligung zur Weitergabe der Daten durch eine Erklärung in Textform (Brief, E-Mail oder Fax) an die TARIF CHECK24 GmbH, Zollstraße 11b, 21465 Wentorf b. Hamburg, Fax: 040 - 730 98 289, E-Mail: support@check24.net widerrufen. Ferner gilt auch die Löschung einer Registrierung als Widerruf.
  3. Dem Partner werden von der TARIF CHECK24 GmbH keine personenbezogenen Daten oder sonstigen Daten zur Verfügung gestellt.
  4. Weiterhin hat der Partner über das CHECK24-Partnerprogramm keinen Zugriff auf personenbezogene Daten.
  5. Weitere Hinweise zu unseren Datenschutzbedingungen finden Sie hier.

§ 3 Keine Geltung anderer Bedingungen

Abweichenden Geschäfts- bzw. Nutzungsbedingungen des Nutzers und/oder Partners (auch und gerade in Betreff auf diese Bestätigungsklausel) wird widersprochen. Solche Bedingungen können nur dann Vertragsbestandteil werden, wenn die TARIF CHECK24 GmbH sie ausdrücklich schriftlich anerkennt.

§ 4 Schutz- und Urheberrechte

Die Inhalte und das Layout der TARIF CHECK24 Dienste und dieser Webseite sind mit Ausnahme solcher Inhalte, die von Nutzern oder Partnern erstellt wurden, für die TARIF CHECK24 GmbH oder ihre Partner urheberrechtlich sowie durch weitere Schutzrechte geschützt. Der Gebrauch der geschützten Komponenten unterliegt daher dem geltenden Urheberrecht und ist ausschließlich im Rahmen der hier ausdrücklich eingeräumten Nutzungsrechte zulässig.

§ 5 Haftung für die Inhalte von Webseiten

  1. Der Partner versichert, dass seine Seite / Domain, auf der sich Hinweise, Erläuterungen, Werbebanner oder Links zu Inhalten der TARIF CHECK24 GmbH befinden, alle rechtlich geforderten Daten / Komponenten aufweist (z.B. Impressum etc.) und weder gegen das deutsche Rechte noch gegen die guten Sitten verstoßen. Die TARIF CHECK24 GmbH gestattet keine Seiten/Domains mit pornografischen, gewaltverherrlichenden oder rechtsradikalen Inhalten. Dem Partner ist nicht gestattet, unlautere Werbung mit der Domain der TARIF CHECK24 GmbH zu betreiben. Dazu zählen insbesondere falsche Versprechungen, Keywords, Webseitenbeschreibungen, aber auch Spam, Marken- und Titelschutzverletzungen. Für solche Verstöße behält sich die TARIF CHECK24 GmbH das Recht vor, sämtliche Partnerdaten zur Aufklärung eventueller Rechtsverletzungen an geschädigte Dritte oder deren Vertreter weiterzugeben (siehe Qualitätsrichtlinien).
  2. Die TARIF CHECK24 GmbH haftet nicht für Form oder Inhalt von Webseiten des Partners, auf denen sich Hinweise, Erläuterungen, Werbebanner oder Links zur TARIF CHECK24 GmbH befinden und distanziert sich hiermit ausdrücklich von sämtlichen Inhalten der Webseiten der Nutzer und/oder Partner. Jeder Partner ist für diese Inhalte und Formen seiner Webseite selbst verantwortlich. Die TARIF CHECK24 GmbH behält sich das Recht vor, für den Fall, dass sie mit Form oder Inhalt der Webseite des Partners nicht einverstanden ist, die Partner-Verbindung mit sofortiger Wirkung zu kündigen und sämtliche rechtlichen und technischen Verbindungen zu diesem Partner unverzüglich zu beenden. Darüber hinaus stellt der Nutzer und/oder Partner die TARIF CHECK24 GmbH von allen Ansprüchen, Schäden und Kosten frei, die Dritte gegenüber der TARIF CHECK24 GmbH aufgrund von Verstößen gegen gesetzliche Bestimmungen oder diese Nutzungsbedingungen erheben (im Fall einer Außenhaftung als Mitstörer).
  3. Im Falle eines Newsletter-Versands ist dieser ausschließlich an Empfängerlisten mit Double Opt-In-Adressen (DOI-Adressen) gestattet, d. h. der Empfänger muss das Einverständnis für den Empfang von E-Mail-Werbung ausdrücklich gegeben haben. Der Partner hat sicherzustellen, dass im Zweifelsfall ein DOI-Nachweis vorgelegt werden kann. Jeder Newsletter muss ein vollständiges Impressum und einen Abmeldelink beinhalten.
  4. Es ist für die Produkte Strom und Gas nicht gestattet, Werbemittel der TARIF CHECK24 GmbH in Kombination mit Werbeaussagen hinsichtlich einer nicht erfolgenden Bonitätsprüfung bei der Antragstellung zu verwenden. Hierbei sind insbesondere die Aussagen „ohne Schufa“ oder „ohne Bonitätsprüfung“ nicht erlaubt.
  5. Die Teilnahme am Partnerprogramm für Reisen ist für Inhaber und/oder Betreiber eines Unternehmens mit eigenem Reisevertrieb (z. B. Reisebüros) nicht gestattet. Weiterhin ist es nicht gestattet, die Preise der angebotenen Reisen zu verändern oder anbieterspezifisch Cashback-Angebote vorzunehmen. Die Vermittlung und das Fulfillment erfolgt vollständig über CHECK24. Zudem ist es nicht erlaubt, Markenlogos und/oder Markennamen der im Vergleich aufgeführten Anbieter auf der Webseite des Partners zu präsentieren. Eine Paketierung der einzelnen Angebote sowie deren Verkauf unter eigenem Namen ist untersagt.

§ 6 Haftungsbeschränkung

  1. Die TARIF CHECK24 GmbH übernimmt keine Haftung für den Verlust von Daten, die durch den Kunden oder den Nutzer und/oder Partner eingegeben worden sind.
  2. Die TARIF CHECK24 GmbH haftet ausschließlich für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Fehlverhalten sowie für Schäden, die durch die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten entstanden sind, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, soweit diese nicht auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Jede Haftung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine darüber hinaus gehende Haftung für Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
  3. Die TARIF CHECK24 GmbH haftet nicht für die Erreichbarkeit des Partners bzw. dessen Webseiten im Internet sowie für Serverausfälle oder andere Ausfälle der Verbindungen zum Partnerprogramm.

§ 7 Provisionen

  1. Der Partner erhält für jeden auf seiner Seite übermittelten Antrag eines Strom- oder Gas-Tarifs eine Provision, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
    1. Der Antrag für einen Strom- oder Gas-Tarif darf ausschließlich über die Webseite www.check24.net oder über einen dem Partner zur Verfügung gestellten White-Label-Vergleichsrechner („Tarifrechner“) erfolgen.
    2. Alle Angaben des Antragstellers müssen richtig und vollständig sein. Der Antrag muss durch den Antragsteller selbst gestellt worden sein. Die Stellung darf nicht durch Dritte erfolgen.
    3. Der Wohnsitz, für den der Strom- oder Gas-Anbieterwechsel erfolgen soll, muss in der Bundesrepublik Deutschland liegen.
  2. Vergütung / Provisionen für einen Strom- oder Gas-Antrag
    1. Für jeden gültigen Strom- oder Gas-Antrag, der den Bedingungen nach § 7.1 entspricht, erhält der Partner eine Provision in Höhe von derzeit 20,00 Euro netto.
    2. Für jeden gültigen Strom- oder Gas-Antrag, der den Bedingungen nach § 7.1 entspricht und über die Seite eines geworbenen Partners erfolgte, erhält der Partner eine Provision in Höhe von derzeit 1,00 Euro netto.
    3. Die Bestätigung eines gültigen Strom- oder Gas-Antrags erfolgt innerhalb von 20 Tagen.
    4. Kann nach Stellung eines Strom- oder Gas-Antrags innerhalb von 20 Tagen der Antrag an den jeweiligen Energieversorger nicht übermittelt werden, erfolgt keine Zahlung der Provision.
  3. Der Partner erhält für jeden auf seiner Seite übermittelten Vertrag eines DSL-Tarifs eine Provision, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
    1. Der Abschluss eines DSL-Vertrages darf ausschließlich über die Webseite www.check24.net oder über einen dem Partner zur Verfügung gestellten White-Label-Vergleichsrechner („Tarifrechner“) erfolgen.
    2. Alle Angaben des Antragstellers müssen richtig und vollständig sein. Der Antrag muss durch den Antragsteller selbst gestellt worden sein. Die Stellung darf nicht durch Dritte erfolgen.
    3. Der Wohnsitz, für den der DSL-Anbieter-Wechsel erfolgen soll, muss in der Bundesrepublik Deutschland liegen.
    4. Der Vertrag mit dem DSL-Anbieter muss wirksam zustande gekommen sein.
  4. Vergütung / Provisionen für einen DSL-Vertrag
    1. Für jeden DSL-Vertrag, der den Bedingungen nach § 7.3 entspricht, erhält der Partner je nach Anbieter und Tarif derzeit eine Provision zwischen 30,00 Euro und 72,50 Euro netto. Die genaue Auflistung ist hier einzusehen: www.check24-partnerprogramm.de/provisionen/.
    2. Für jeden DSL-Vertrag, der den Bedingungen nach § 7.3 entspricht und über die Seite eines geworbenen Partners erfolgte, erhält der Partner eine Provision in Höhe von derzeit 2,00 Euro netto.
    3. Die Bestätigung eines gültigen DSL-Vertrags erfolgt in der Regel innerhalb von 180 Tagen. In speziellen Fällen kann zum Beispiel ein Anschlusstermin, der außerhalb dieses Zeitraums liegt, dazu führen, dass die Bestätigung erst nach der endgültigen Anschlussschaltung erfolgt.
  5. Umstellung des Vergütungs-Modus
    1. In Einzelfällen kann der Modus der Vergütung in den Bereichen Strom und Gas jederzeit ohne Einhaltung einer Frist auf eine Provision pro Abschluss umgestellt werden. Dieses kann insbesondere dann geschehen, falls die Quote der übermittelten Anträge, die zu keinem wirksamen Vertrag führen, über 20 Prozent liegt. In diesem Fall gelten dann abweichend zu § 7.1 und 7.2 die § 7.6 und 7.7.
    2. Sie werden rechtzeitig über den Umstellungsvorgang per E-Mail informiert. Bereits übermittelte Leads sind von der Umstellung nicht betroffen.
  6. Der Partner erhält für jeden auf seiner Seite übermittelten Vertrag eines Strom- oder Gas-Tarifs eine Provision, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
    1. Der Abschluss für einen Strom- oder Gas-Tarif darf ausschließlich über die Webseite www.check24.net oder über einen dem Partner zur Verfügung gestellten White-Label-Vergleichsrechner („Tarifrechner“) erfolgen.
    2. Alle Angaben des Antragstellers müssen richtig und vollständig sein. Der Antrag muss durch den Antragsteller selbst gestellt worden sein. Die Stellung darf nicht durch Dritte erfolgen.
    3. Der Wohnsitz, für den der Strom- oder Gas-Anbieterwechsel erfolgen soll, muss in der Bundesrepublik Deutschland liegen.
    4. Der Vertrag mit dem Strom- oder Gasanbieter muss wirksam zustande gekommen sein.
  7. Vergütung / Provisionen für einen Strom- oder Gas-Vertrag
    1. Für jeden gültigen Strom- oder Gas-Vertrag, der den Bedingungen nach § 7.6 entspricht, erhält der Partner eine Provision in Höhe von derzeit 20,00 Euro netto.
    2. Für jeden gültigen Strom- oder Gas-Vertrag, der den Bedingungen nach § 7.6 entspricht und über die Seite eines geworbenen Partners erfolgte, erhält der Partner eine Provision in Höhe von derzeit 1,00 Euro netto.
  8. Der Partner erhält für jede auf seiner Seite übermittelte Buchung einer Pauschalreise oder Mietwagens eine Provision, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
    1. Die Buchung einer Pauschalreise oder eines Mietwagens darf ausschließlich über die Webseite www.check24.net oder über einen dem Partner zur Verfügung gestellten White-Label-Vergleichsrechner („Tarifrechner“) erfolgen.
    2. Alle Angaben des Buchenden müssen richtig und vollständig sein. Der Antrag muss durch den Antragsteller selbst gestellt worden sein. Die Stellung darf nicht durch Dritte erfolgen.
    3. Die gebuchte Pauschalreise muss angetreten und der gebuchte Mietwagen muss in Anspruch genommen werden.
  9. Vergütung / Provisionen für eine Pauschalreise- oder Mietwagen-Buchung.
    1. Für jede Pauschalreise-Buchung, die den Bedingungen nach § 7.8 entspricht, erhält der Partner eine Provision in Höhe von 7,00 % der Rechnungssumme netto.
    2. Für jede Pauschalreise-Buchung, die den Bedingungen nach § 7.8 entspricht und über die Seite eines geworbenen Partners erfolgte, erhält der Partner eine Provision in Höhe von 0,50 % der Rechnungssumme netto.
    3. Für jede Mietwagen-Buchung, die den Bedingungen nach § 7.8 entspricht, erhält der Partner eine Provision in Höhe von 7,00 % der Rechnungssumme netto.
    4. Für jede Mietwagen-Buchung, die den Bedingungen nach § 7.8 entspricht und über die Seite eines geworbenen Partners erfolgte, erhält der Partner eine Provision in Höhe von 0,50 % der Rechnungssumme netto.
  10. Der Partner erhält für jede auf seiner Seite übermittelte Buchung eines Ferienhauses eine Provision, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
    1. Die Buchung eines Ferienhauses darf ausschließlich über die Webseite www.daenemark.de, www.ferienhaus.de oder über einen dem Partner zur Verfügung gestellten White-Label-Vergleichsrechner („Tarifrechner“) erfolgen.
    2. Alle Angaben des Buchenden müssen richtig und vollständig sein. Der Antrag muss durch den Antragsteller selbst gestellt worden sein. Die Stellung darf nicht durch Dritte erfolgen.
    3. Das gebuchte Ferienhaus muss in Anspruch genommen werden.
  11. Vergütung / Provisionen für eine Buchung eines Ferienhauses.
    1. Für jede Buchung eines Ferienhauses, die den Bedingungen nach § 7.10 entspricht, erhält der Partner eine Provision in Höhe von 4,00 % der Rechnungssumme netto.
    2. Für jede Buchung eines Ferienhauses, die den Bedingungen nach § 7.10 entspricht und über die Seite eines geworbenen Partners erfolgte, erhält der Partner eine Provision in Höhe von 0,50 % der Rechnungssumme netto.
  12. Der Partner erhält für jeden auf seiner Seite übermittelten Vertrag eines Mobilfunk-Tarifs eine Provision, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
    1. Der Abschluss eines Mobilfunk-Vertrages darf ausschließlich über die Webseite www.check24.net oder über einen dem Partner zur Verfügung gestellten White-Label-Vergleichsrechner („Tarifrechner“) erfolgen.
    2. Alle Angaben des Antragstellers müssen richtig und vollständig sein. Der Antrag muss durch den Antragsteller selbst gestellt worden sein. Die Stellung darf nicht durch Dritte erfolgen.
    3. Der Wohnsitz der Vertragsinhaberin/des Vertragsinhabers muss in der Bundesrepublik Deutschland liegen.
    4. Der Vertrag mit dem Mobilfunk-Anbieter muss wirksam zustande gekommen sein.
  13. Vergütung / Provisionen für einen Mobilfunk-Vertrag
    1. Für jeden Mobilfunk-Vertrag, der den Bedingungen nach § 7.12 entspricht, erhält der Partner je nach Anbieter und Tarif derzeit eine Provision zwischen 5,00 Euro und 30,00 Euro netto. Die genaue Auflistung ist hier einzusehen: www.check24-partnerprogramm.de/provisionen/.
    2. Die Bestätigung eines gültigen Mobilfunk-Vertrags erfolgt in der Regel innerhalb von 180 Tagen. In speziellen Fällen kann zum Beispiel ein Vertragsbeginn, der außerhalb dieses Zeitraums liegt, dazu führen, dass die Bestätigung erst nach dem endgültigen Vertragsbeginn erfolgt.
  14. Sämtliche aus dem Partnerprogramm erzielte Provisionen sind durch den Partner dem zuständigen Finanzamt mitzuteilen. Dazu zählen auch Provisionen in Form von Gutscheinen oder Sondergutschriften. In diesen Fällen übernimmt die TARIF CHECK24 GmbH keine Pauschalversteuerung. Bei der Teilnahme an einer Reise aufgrund eines von der TARIF CHECK24 GmbH durchgeführten Gewinnspiels übernimmt die TARIF CHECK24 GmbH keine Pauschalversteuerung der mit dem Gewinn einhergehenden Reisekosten.
  15. Die im Partnerprogramm angezeigten Messungen hinsichtlich Leads und Sales sind die maßgeblichen Messungen im Rahmen dieses Vertrags und werden für die Berechnung der an den Partner fälligen Beträge herangezogen.

§ 8 Partner werben

  1. Teilnahme
    Jeder Partner hat die Möglichkeit, weitere Privat -und/oder Geschäftspersonen für die Teilnahme an unserem CHECK24-Partnerprogramm zu werben. Dies erfolgt über die dafür zur Verfügung gestellten Werbemittel. Diese sind im Account unter "Werbemittel" -> "Partner werben" zu finden.

  2. Vergütungsanspruch
    Der Partner erhält im Falle der erfolgreichen Werbung eines neuen Partners eine Teilprovision für jeden Lead/Sale, den der neue Partner einliefert. Das CHECK24-Partnerprogramm entscheidet eigenständig über die Registrierung des empfohlenen Partners. Ein Anspruch auf die Vergütung entsteht nicht, wenn das CHECK24-Partnerprogramm die Registrierung des geworbenen Partners - gleich aus welchen Gründen - verweigert.

    Die Auszahlung der geworbenen Provision erfolgt grundsätzlich durch eine Gutschrift auf das Bankkonto des werbenden Partners.

  3. Ausschluss
    Sollte der geworbene Partner die Zusammenarbeit mit dem CHECK24-Partnerprogramm nach der Registrierung anfechten oder durch eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung beenden, verfällt der Anspruch des werbenden Partners auf die Provision. Auch bei nachgewiesener Täuschung durch den werbenden Partner oder den geworbenen Partner verfällt der Anspruch auf die Provision. Im Falle der Täuschung einer bereits ausgezahlten Provision ist diese dem CHECK24-Partnerprogramm zu erstatten.

    Das Werben eines Accounts, der auf dieselbe Person und/oder denselben Haushalt läuft, ist ausdrücklich untersagt.

    Das CHECK24-Partnerprogramm ist berechtigt, die bei ihm registrierten Partner aus dem "Partner werben Partner"-Programm auszuschließen, vorübergehend zu sperren oder sonstige Sanktionsmaßnahmen gegen sie zu verhängen. Derartige Sanktionsmaßnahmen kommen insbesondere in Betracht, wenn der werbende Partner im Zusammenhang mit der "Partner werben Partner"-Werbung gegen diese AGB, sonstige Vertragsbedingungen oder gegen geltendes Recht verstößt oder der Verdacht eines Missbrauchs des "Partner werben Partner"-Programms durch den werbenden Partner besteht. Die jeweils verhängte Sanktionsmaßnahme muss vom CHECK24-Partnerprogramm nicht begründet werden. Ein rechtlicher Anspruch auf die Erteilung einer solchen Begründung besteht nicht.

    Das Vertragsverhältnis zwischen dem CHECK24-Partnerprogramm und dem werbenden Partner im Sinne der Standard-AGB bleibt von den Sanktionsmaßnahmen unberührt.

§ 9 Bedingungen für die Webseiten (Präsentationen) der Partner

  1. Es dürfen nur die von der TARIF CHECK24 GmbH zur Verfügung gestellten und zur Verwendung im Netz freigegebenen Formulare bzw. Werbemittel verwendet werden.
  2. Die zur Verfügung gestellten Werbemittel dürfen nicht verändert und ausschließlich zur Bewerbung der Dienstleistungen der TARIF CHECK24 GmbH verwendet werden. Eine Ausnahme bilden die Formulare, die farblich angepasst werden dürfen.
  3. Es ist nicht gestattet, im Domainnamen den Markennamen CHECK24 und / oder das Logo von CHECK24 separat zu verwenden.

Nach Ende der partnerschaftlichen Zusammenarbeit verpflichtet sich der Partner, sämtliche, von der TARIF CHECK24 GmbH zur Verfügung gestellten Werbemittel und Formulare von der Seite umgehend zu entfernen. Jede weitere Ausnahme von diesen Grundsätzen ist nur mit schriftlicher Genehmigung der TARIF CHECK24 GmbH zulässig.

§ 10 Kündigung

  1. Die TARIF CHECK24 GmbH hat das Recht, Bewerbungen zum Partnerprogramm ohne jegliche Begründung abzulehnen.
  2. Ein bestehender Vertrag zum Partnerprogramm kann von beiden Vertragsparteien ohne Angabe von Gründen innerhalb eines Werktages gekündigt werden, es sei denn es wurde ein zusätzlicher Kooperationsvertrag geschlossen.
  3. Bei einem Verstoß gegen die hier genannten Bedingungen, behält sich die TARIF CHECK24 GmbH vor, das partnerschaftliche Vertragsverhältnis sofort zu kündigen.
  4. Nach Ende des partnerschaftlichen Vertragsverhältnisses (Kündigung oder jede andere Form) wird das Account-Konto des Partners deaktiviert und der Partner ist verpflichtet, unverzüglich alle Links und Werbemittel der TARIF CHECK24 GmbH aus seinen Webseiten zu entfernen und diese nicht weiter zu verwenden.
  5. Die bei der Anmeldung vom Partner angegebenen Daten bleiben bestehen. Daten bezogen auf einen über den Partner erfolgreich getätigte/n Vertragsabschluss/-vermittlung und/oder Buchung werden in Folge dessen u. a. diese Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von möglichen Rechtsansprüchen in „gesperrter“ Form (hier: begrifflich im Sinne des Art. 4 Nr. 3 DSGVO) durch uns vorgehalten, solange entsprechende gesetzliche und/oder vertragliche Fristen zur Aufbewahrung greifen. Dies gilt ebenfalls für eine Cashback-/Gutschein-Auszahlung im Rahmen eines Vertragsabschlusses oder eines/einer Gewinnspieles/Sonderaktion sowie auch für die Verpflichtung zur steuerrechtlichen Aufbewahrungspflicht gemäß § 257 HGB i.V.m. § 238 HGB und § 147 Abgabenordnung (AO).

§ 11 Schadensersatz / Vertragsstrafe

Bei Verstößen gegen dieses Bedingungen ist die TARIF CHECK24 GmbH berechtigt, sofort Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Darüber hinaus verpflichtet sich der Partner, für jeden Verstoß gegen die hier vorliegenden Bedingungen einen Geldbetrag in Höhe von 2.500,00 Euro (zweitausendfünfhundert Euro) ohne Schadensnachweis an die TARIF CHECK24 GmbH zu zahlen.

§ 12 Ranking-Transparenz

Das CHECK24-Partnerprogramm hat keinen Einfluss auf die Rankings in den Ergebnissen der jeweiligen Produkte. Die angezeigten Ergebnisse für den Nutzer resultieren aus den jeweils zuvor getätigten Eingaben des Nutzers. Nähere Informationen zu den Anbietern der Produkte finden Sie hier.

§ 13 Beschwerdemanagement

  1. Der Partner erhält für jeden auf seiner Seite übermittelten Antrag eines Strom- oder Gas-Tarifs eine Provision, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
    1. Die TARIF CHECK24 GmbH hat den Anspruch, unsere Partner stets mit bedarfsgerechten Produkten und Dienstleistungen zu versorgen. Sollten wir die Erwartungen einmal nicht zur vollständigen Zufriedenheit erfüllen, sprechen Sie uns bitte an.
    2. Ihre Beschwerde können Sie direkt über unser Support-Ticketsystem, telefonisch bei unserem Support-Team, per E-Mail an support@check24.net einreichen oder per Post unter:
      • TARIFCHECK24 GmbH, Zollstraße 11b, 21465 Wentorf bei Hamburg
      • Telefon: 040 - 730 98 288
      • Telefax: 040 - 730 98 289
    3. Um Ihre Beschwerde unmittelbar bearbeiten zu können, benötigen wir folgende Angaben von Ihnen:
      • Ihre Partner-ID und Ihre E-Mail-Adresse
      • Beschreibung des Sachverhalts
      • Angabe, was Sie mit Ihrer Beschwerde erreichen möchten
      • Kopie von Unterlagen zu Ihrem Anliegen (sofern vorhanden)

§ 14 Mediatoren

Anschriften der außergerichtlichen Streitschlichtungsstellen

Sollten die oben genannten Gesellschaften lt. ihrem Impressum und/oder ihren AGBs erklärt haben, welche außergerichtliche/e Streitschlichtungsstelle/n auf gesonderten Antrag für sie entweder verbindlich zuständig ist/sind oder welche sie auf gesonderten Antrag akzeptieren, dann können Sie im Folgenden die konkreten gesetzlichen Angaben, die im Zusammenhang mit der Nennung dieser außergerichtlichen Streitschlichtungsstellen stehen, entnehmen.

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
Telefon: 0228 14-0
Fax: 0228 14-8872
E-Mail: info@bnetza.de

Schlichtungsstelle Energie e. V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Telefon: +49 (0) 30 / 27 57 240 – 0
Fax: +49 (0) 30 / 27 57 240 – 69
E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de

§ 15 Schlussbestimmungen

  1. Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder auch abtrennbarer Teile der unwirksamen Bestimmung davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Teile gilt eine solche Regelung als vereinbart, die im Rahmen des rechtlich zulässigen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung sowie den Interessen der Beteiligten am nächsten kommt. Diese Vorgehensweise gilt auch für eventuelle Regelungslücken in diesen Nutzungsbedingungen.
  2. Das durch diese Nutzungsbedingungen geregelte Nutzungsverhältnis unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht. Leistungs- und Erfüllungsort ist Hamburg. Als Gerichtsstand wird, sofern der Nutzer und/oder Partner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder in Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, ebenfalls Hamburg (AG Hamburg-Mitte) vereinbart.
  3. Die TARIF CHECK24 GmbH behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen sowie andere Bedingungen und Informationen, die auch die Nutzung der TARIF CHECK24 Dienste betreffen, neu zu regeln, zu ändern oder zu ergänzen. Alle Partner sind daher verpflichtet, diese Nutzungsbedingungen regelmäßig auf Neuerungen und Änderungen zu überprüfen. Eventuell geänderte Bedingungen treten mit ihrer Veröffentlichung durch die TARIF CHECK24 GmbH bzw. mit der nächsten Inanspruchnahme durch den Nutzer oder Partner in Kraft.
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